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KUNST · PERSPEKTIVEN · WISSENSARCHIV

Feststellungsklage beim Oberverwaltungsgerichts NRW

Veröffentlicht am 14.09.2024. · Archiviert von Bernd Grah

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Hiermit beantrage ich die Überprüfung ob die Stadt Solingen in ausreichendem Maße ihrer Informationspflicht nachkommt.

Als mündiger Bürger dieser Stadt versuche ich seit vielen Jahren Verwaltungshandeln zu Hinterfragen bevor Beschlüsse in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst werden.

Als Fachinformatiker, der über viele Jahre versucht in Verfahrensabläufe und politische Verwaltungsvorgänge ausreichend informativ einzudringen möchte ich auf mein Recht klagen.

Diese sehr komplexe Anfrage verbunden mit der Frage nach Zuständigkeit möchte ich nicht sofort mit Einzelbeispielen überfrachten und Verweise somit auf die Amtsblätter der Stadt der letzten 25 Jahre.
Dort ist unübersehbar das der Öffentlichkeit keinesfalls ausreichend die Möglichkeit gegeben wird sich ein objektives Bild der sehr komplizierten Vorgänge zu beschaffen.
Der nichtöffentliche Teil der Sitzungen enthält teilweise so viele Entscheidungsvorgaben das ein Durchdringen der komplexen Sachverhalte sogar den engagierten Abgeordneten zumindest nur teilweise möglich erscheint.
Selbst das studieren der zugänglichen Sitzungsunterlagen verhärtet bei mir den Verdacht der Verschleierung.
Ich bitte um Mitteilung ob diese Klage aus ihrer Sicht ausreichend Aussicht auf gründliche Betrachtung ihrerseits führen kann oder ob es mir obliegt anhand von Einzelbeispielen die Klage zu konkretisieren.

Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung, aber auch der umfassenden politischen Partizipation im digitalen Zeitalter.
Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit, Informationstransparenz, englisch Freedom of Information (FOI) oder Right to know (RTK), ist ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen und diese Informationen stehen in Solingen im Verlauf der letzten Jahre immer weniger zur Verfügung.
Das immer weitere Ausgliedern kommunaler Gesellschaften in GmbH s in unterschiedlichen Ausprägungen widerspricht mittlerweile dem Gemeinwohl.

Der im oberen Teil schon einmal erhobene Vorwurf der Verschleierung trifft auf das kommunale Solinger Konstrukt in besonderen Maße zu und ich bin nicht länger bereit dieses ohne Widerspruch zu dulden.
Bernd Grah
Bürger der Stadt Solingen