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Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz

Veröffentlicht am 08.12.2022. · Archiviert von Bernd Grah

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Meine beiden Enkelchen ( 9 und 22 Monate )wurden bei Geburt sofort für einen Kindergartenplatz "vorgemerkt".

Leider wurde ich nun informiert das die Elternzeit meiner Schwiegertochter verlängert werden muss da sie lauter Absagen bezüglich der Kindergärten erhalten hat.

Meine Schwiegertochter arbeitet übrigens für die Caritas an einer Ohligser Grundschule in der Übermittagsbetreuung und da ist es besonders ärgerlich das sie nicht wie geplant ab April wieder arbeiten kann.

In Solingen Ohligs sind in den vergangenen Jahren mehrere Neubaugebiete entstanden. Gibt es für die dort zugezogenen Familien ebenfalls keine Kindergartenplätze ?

Schwieriges Thema ….aber ich bin nicht bereit meinen Enkeln diese extrem wichtigen Erfahrungen in der frühkindlichen Prägung vorzuenthalten. Auf Deutsch : Immer nur bei Oma ?

Daher hier nun eine Frage in die Runde :

Was kann ich tun ?

Seit dem 1. August 2013 gibt es für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Der Schritt vor der Klage ist das einschalten des Jugendamtes , dort ist nach dem Nachweis der eigenen Bemühungen eine Frist von ca. 2 Monaten in denen freie Plätze angeboten werden sollten.

Die Jugendämter haben sicherlich ausreichend wichtige Dinge zu tun und ich würde nur ungern diesen Weg gehen müssen.

Auch eine Klage bringt uns ja nicht wirklich weiter .

Meinungen ?